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Rückdeckung der Abfertigungsverpflichtung

Die Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung bietet die Möglichkeit für die drohenden Abfertigungszahlungen Kapital anzusparen. Zu diesem Zweck wird eine Indirektversicherung mit Bezugsrecht beim Unternehmen abgeschlossen. Abgesichert ist sodann die Abfertigungszahlung zum Pensionszeitpunkt des Mitarbeiters (oder zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes des Unternehmers). Außerdem ist der Todesfall des Mitarbeiters durch die Versicherung abgesichert. Im Unterschied zur Abfertigungs-Auslagerungsversicherung ist eine vorzeitige Kündigung des Mitarbeiters nur zum Teil abgesichert (in Höhe des Rückkaufwertes der Versicherung). Als Laufzeit der Versicherung wird zumeist das gesetzliche Pensionsalter der Mitarbeiter angesetzt. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann es durchaus sinnvoll sein, die Laufzeit der Abfertigungsversicherung mit dem voraussichtlichen Pensionsalter des Unternehmers zu maximieren.

Vorteile der Rückdeckungsvariante:

  • Gleichmässige und planbare Liquiditätsbelastung, sinnvolle Verteilung des Aufwandes
  • Kein Liquiditätsproblem bei Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers
  • Keine Schwankungen wie bei Wertpapieren
  • Flexibles Modell: Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters ohne Anspruch kann das angesparte Kapital auf einen neuen Mitarbeiter angerechnet werden oder in einen bestehenden Vertrag eingerechnet werden.

Wie können Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen nutzen?

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