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Auslagerung der Abfertigungsverpflichtung

Das Unternehmen schließt für Mitarbeiter, welche im alten Abfertigungssystem verblieben sind eine sogenannte Direktversicherung ab. Der Arbeitnehmer erhält im Abfertigungsfall eine Versicherungsleistung direkt von der Versicherung. Es wird in der Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung ein Einmalbetrag in eine Lebensversicherung investiert und durch laufende weitere Prämienzahlungen wird die Abfertigungsverpflichtung bis zum Pensionsantritt ausfinanziert. In weiterer Folge entfällt für die Lebensversicherung die Aktivierungspflicht sowie die Rückstellungsbildung in der Bilanz. Dem gegenüber ist die Versicherungsprämie Betriebsausgabe (sofern sie nicht höher ist, als die Zuführung zur Rückstellung nach § 14 EStG gewesen wäre).

Vorteile der Auslagerungsvariante:

  • Keine Liquiditätsengpässe durch Abfertigungszahlungen zum Pensionsantritt der Mitarbeiter.
  • Mitarbeiter können im alten Abfertigungssystem bleiben.
  • Hohe Effektivrendite, da keine Aktivierungspflicht der Versicherung und zusätzlich Befreiung von der Versicherungssteuer.
  • Keine steuerrechtliche Rückstellungsbildung notwendig
  • Verbessertes Bilanzbild
  • Bei Ausscheiden des Mitarbeiters ohne Abfertigungsanspruch bleibt das angesammelte Kapital im Unternehmen.
  • Abfertigungsansprüche werden sinnvoll auf die gesamte Dienstzeit des Mitarbeiters verteilt und laufend zur Ansparung gebracht. Dadurch kann die Liquiditätsbelastung besser geplant werden.
  • Die Zustimmung der Mitarbeiter ist nicht notwendig, außerdem gibt es keine Gruppenkriterien, die beachtet werden müssen.

Wie können Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen nutzen?

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