
Auslagerung der AbfertigungsverpflichtungDas Unternehmen schließt für Mitarbeiter, welche im alten Abfertigungssystem verblieben sind eine sogenannte Direktversicherung ab. Der Arbeitnehmer erhält im Abfertigungsfall eine Versicherungsleistung direkt von der Versicherung. Es wird in der Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung ein Einmalbetrag in eine Lebensversicherung investiert und durch laufende weitere Prämienzahlungen wird die Abfertigungsverpflichtung bis zum Pensionsantritt ausfinanziert. In weiterer Folge entfällt für die Lebensversicherung die Aktivierungspflicht sowie die Rückstellungsbildung in der Bilanz. Dem gegenüber ist die Versicherungsprämie Betriebsausgabe (sofern sie nicht höher ist, als die Zuführung zur Rückstellung nach § 14 EStG gewesen wäre). Vorteile der Auslagerungsvariante:
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