
Betriebliche AltersvorsorgeBetriebliche Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Unternehmen können die Beiträge steuerlich absetzen und zusätzlich können Lohnnebenkosten gespart werden. Geschäftsführer und Mitarbeiter haben die Möglichkeit deutlich höhere Pensionsleistungen als mit privatem "Ansparen" aus versteuertem Einkommen zu erzielen. Factsheet "Betriebliche Altersvorsorge" Steuerliche VorteileDie steuerlichen Vorteile sollen anhand eines Beispiels skizziert werden.
Beispiel (*): Vorteile für ArbeitgeberGenerell kann gesagt werden, dass Soziallohn in Form von betrieblicher Altersvorsorge dem Unternehmen um gut 30% günstiger kommt als Barlohn. Die entsprechenden Beiträge sind komplett von Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Für das Unternehmen gelten die Zahlungen als Betriebsausgaben und wirken sich steuermindernd aus. Vorteile für ArbeitnehmerFür Bezugsberechtigte können je nach Ausgestaltung des betrieblichen-Altersvorsorge-Konzeptes bis zu 90% mehr Kapital für die Altersvorsorge angespart werden. Das liegt vor allem an der Tatsache, dass Begünstigte keinen abgabepflichtigen, lohnwerten Vorteil haben und deshalb deutlich mehr angespart werden kann. Zusätzlich kommt es zu einer Verschiebung der Steuerlast in die Leistungsphase (zumeist Pensionsphase). Die Bezieher müssen Lohnsteuer erst ab Beginn der Auszahlung im Alter bezahlen. In dieser Phase ist die Steuerprogression zumeist niedriger (weniger Einkommen). Wettbewerbsvorteile am ArbeitsmarktBetriebliche Altersvorsorge führt zu einer höheren Mitarbeitermotivation und zu höherer Mitarbeiterbindung. Durch ein höheres Sozialprestige des Unternehmens kommt es zu einem Wettbewerbsvorsprung auf dem Arbeitsmarkt. Möglichkeiten für Ihr UnternehmenAbhängig von Größe, Rechtsform, steuerlicher Situation, unternehmerischer und privater Zielsetzung und Liquidität des Unternehmens gibt es maßgeschneiderte Lösungen im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge. Details.. (*) Die Zahlen sind gerundet und können sich im Rahmen der Lohnverrechnung geringfügig ändern. |